Welche Angaben müssen Restaurants bei Allergenen auf der Speisekarte machen?
Restaurants in der Schweiz müssen Gäste vor der Bestellung zuverlässig darüber informieren, wenn Speisen oder Getränke Zutaten enthalten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können. Diese Information darf direkt auf der Speisekarte stehen. Unter klar definierten Bedingungen ist aber auch eine mündliche Auskunft zulässig. Entscheidend ist nicht die gewählte Darstellungsform allein, sondern eine aktuelle, nachvollziehbare und jederzeit verfügbare Informationskette vom Rezept bis zum Service. Die Vorschriften betreffen nicht nur offensichtliche Auslöser wie Milch, Eier oder Nüsse. Auch zusammengesetzte Produkte, Marinaden, Saucen, Bouillons, Gewürzmischungen und Getränke können deklarationspflichtige Bestandteile enthalten. Eine pauschale Fussnote oder die Aussage, das Personal könne „wahrscheinlich“ Auskunft geben, genügt deshalb nicht. Restaurants benötigen belastbare Angaben zu jedem Angebot und müssen Änderungen im Einkauf oder in der Zubereitung unverzüglich nachführen.
Weiterlesen