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Mitten in der Agglomeration Luzern, eingeklemmt zwischen Wohnquartieren und Gewerbegebiet, liegt einer der wichtigsten Militärflugplätze der Schweiz. Der Militärflugplatz Emmen – offiziell bekannt unter den Codes IATA: EML und ICAO: LSME – ist Heimatbasis der weltberühmten Kunstflugstaffel Patrouille Suisse, Ausbildungszentrum für Piloten und Drohnenoperatoren, Simulatorzentrum der Luftwaffe und ab 2026 auch organisatorisch deutlich aufgewertet. Was hinter den Zäunen passiert, ist für viele Anwohnende vor allem durch den Lärm spürbar – aber weit mehr als ein Flugplatz.
Nach mehreren Vorprojekten in den 1920er-Jahren durch den Bund und die Stadt Luzern beschloss 1938 die Gemeindeversammlung von Emmen einen Beitrag von 200'000 Franken zum Bau des Flugplatzes. Per Bundesratsbeschluss wurde das Eidgenössische Militärdepartement beauftragt, in Emmen einen Militärflugplatz aufzubauen. Nach dem Bau des Flugplatzes erfolgte am 7. Juli 1939 die erste Landung. Seither hat sich der Flugplatz von einem einfachen Erdplatz zu einem der technisch anspruchsvollsten Militärstandorte der Schweiz entwickelt.
Ein weggeworfener Zigarettenstummel, ein unbeaufsichtigtes Lagerfeuer, ein Blitzeinschlag in ausgetrocknetem Gras: Waldbrände entstehen schnell und breiten sich unter bestimmten Bedingungen rasend aus. Anfang Juli 2026 gelten in mehreren Schweizer Kantonen – darunter Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Uri und St. Gallen – Feuerverbote der Stufe 4. Was das bedeutet, wie man sich verhält und warum der Wald in der Schweiz aktuell besonders gefährdet ist, erklärt dieser Ratgeber.
Das Waldbrandinformationssystem des Bundes, das seit 2022 in Zusammenarbeit von Bund und Kantonen betrieben wird, bewertet die Waldbrandgefahr täglich anhand von fünf Stufen. Die Gefahrensituationen sind in fünf Stufen unterteilt und werden mit situationsbedingten Massnahmen begleitet. Aktuell befinden sich weite Teile der Schweiz auf Stufe 4 – und die Situation spitzt sich zu.
Eine E-Mail mit dem Swisscom-Logo, eine angebliche Sprachnachricht, ein Klick – und schon haben Betrüger Zugang zu den Unternehmensdaten. Phishing-Angriffe treffen heute nicht mehr nur unvorsichtige Einzelpersonen. Sie treffen Mitarbeitende in Buchhaltungsabteilungen, Assistentinnen der Geschäftsleitung und IT-Verantwortliche. Der Mensch ist das schwächste Glied in der Sicherheitskette – und genau da setzen die Angreifer an.
Im Jahr 2024 verzeichnete das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) rund 63'000 Cybervorfälle, fast eine Verdoppelung gegenüber 2023. Phishing gehört dabei laut BACS-Halbjahresbericht 2024 konstant zu den meistgemeldeten Kategorien. Für Unternehmen bedeutet das: Kein Betrieb in der Schweiz ist zu klein, um zum Ziel zu werden.
Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren.
Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.